Baumkontrolle Baumuntersuchung
Sie sind als Baumeigentümer gesetzlich dazu verpflichtet das von ihrem Baum
keine Gefahr ausgeht (Verkehrssicherungspflicht). Deshalb ist es ratsam
regelmäßige Baumkontrollen durchführen zu lassen und sich
diese schriftlich bestätigen zu lassen. Grundsätzlich haften
sie immer für ihren Baum, auch wenn er regelmäßig kontrolliert
wurde. Verursacht ein kontrollierter Baum einen Schaden haftet in der
Regel erst der Baumkontrolleur und dann der Baumeigentümer - sofern
die Gefahr bei einer Kontrolle erkennbar war. Eine Baumkontrolle sollten
sie zweimal im Jahr durchführen lassen, im belaubten und im unbelaubten
Zustand.Eine Baumuntersuchung sollten Sie aber unbedingt durchführen
lassen bei
Verfärbungen der Blätter
Ursache: Schäden im Wurzel-,
Stamm- oder Kronenbereich - schlechter Nährstoffgehalt im Boden,
Parasiten etc.
Pilzfruchtkörpern am Stamm, im Kronen- oder Wurzelbereich
Ursache: Pilzbefall
Rissen in der Borke
Ursache: Frostrisse, Risse durch Sonnenbrand
Spitzendürre
(im obersten Kronenbereich vertrocknete Äste
und Blätter) Ursache: Schäden im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich
Ausgebrochenen größeren Ästen
Ursache: Sturmschaden,
mechanischer Schaden
Erhöhtem Totholzanteil in der Krone
Baumuntersuchungen
werden von den meisten Baumpflegefirmen kostenlos durchgeführt. Sie
umfasst die Inaugenscheinnahme nach äußeren Anzeichen von Baumschäden
durch den Baumgutachter. Die wesentlichen Schäden und deren Ursachen
werden hierbei erkannt.